Geschäftsbedingungen

zu den Reisen von

"Begegnung mit Böhmen", ,

sowie zu den vermittelten Reisen

Böhmen Reisen
Dr. Erwin Aschenbrenner
Dechbettener Str. 47 b · 93049 Regensburg
Tel. 0941-260-80 · Fax: -81

 

 

Sehr geehrter Reisegast,

wir, die Firma Begegnung mit Böhmen, Inhaber Dr. Erwin Aschenbrenner, Dechbettener Straße 47b, 93049 Regensburg, hier BmB abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und zu gestalten. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Diese ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pauschalreisevertrag und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des für Sie und für uns durch Ihre Buchung zustande kommenden Reisevertrages.
Für die von BmB lediglich vermittelten Reisen gelten die weiter unten stehenden „Vermittlungsbedingungen“.

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1.1.Ihre Buchung (Reiseanmeldung) können Sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail auf unseren Internetseiten oder über Vermittler vornehmen.

1.2. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. – Im Regelfall erfahren Sie sofort, ob Ihre Buchung durch uns bestätigt werden kann. Sie sind jedoch an Ihr Vertragsangebot 7 Tage ab Zugang bei uns gebunden. Grundlage Ihrer Buchung sind unsere Reisebeschreibung, alle ergänzenden Hinweise und diese Reisebedingungen.

1.3. Buchungsüblich für Nachkasse ist die Erteilung einer Lastschriftermächtigung zum Einzug des Reisepreises (siehe Ziffer 2). Möglich ist zudem eine Überweisung bis zwei Wochen nach dem Ende der Reise.

1.4. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung durch uns oder den Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.5. Sie haben für die Verpflichtung von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, einzustehen, sofern Sie diese Einstandspflicht durch schriftliche Erklärung übernommen haben.

1. Abschluß des Reisevertrages

2.1. BmB verlangt keine Zahlungen vor Reiseende. Es ist also weder eine Anzahlung, noch der Reisepreis vor dem Reiseende zu bezahlen. – Da die Reiseleistungen von BmB grundsätzlich keine Beförderungsleistungen von und zum Reiseort beinhalten, entfällt die gesetzliche Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651K BGB, da diese der Absicherung von Vorauszahlungen bzw. der Rückreisekosten dient.

2.2. Der gesamte Reisepreis ist spätestens 2 Wochen ab dem vertraglichen Reiseende zahlungsfällig. Die Zahlung erfolgt – falls vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht - durch Lastschriftabbuchung nach der Reise. Der Reisende ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.

2. Zahlungsweise

3.1. Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

3.2. In jedem Fall des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise durch Sie stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 % // vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % // vom 14.-2. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90 %

3.3. Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In dem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

3.4. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt Ihr gesetzliches Recht gem. § 651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

3.5. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

3. Rücktritt durch den Kunden,
Umbuchung, Ersatzperson
4. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer ander-weitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschl. der uns von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

5.2. Wir können bis maximal 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung deutlich genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Absagefrist sind in der Buchungsbestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
b) Wir sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird.
c) Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt, Absage der Reise und Kündigung durch BMB

6.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reisean-tritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

6.2. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.

6. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

7.1. Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich unserer Reise-leitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet unterlassen haben.

7.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns / unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

7.3. Sie sind verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleis-tungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum uns gegenüber unter der oben angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
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7. Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer

8.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden Ihrerseits, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden Ihrerseits von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, die nicht Bestandteil der im Katalog ausgeschriebenen Reise sind, fakultative Ausflüge, Theaterbesuche usw.) und die für den Kunden eindeutig erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

8. Beschränkung unserer Haftung

9.1 Ihre Ansprüche als Kunde nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzl. Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
9.3 Die Verjährungfrist  nach Ziff. 9.1 und 9.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
9.4 Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Verjährung

10.1. Die nachfolgenden Bestimmungen zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand gelten, soweit
a) in internationalen Abkommen, die auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, nichts Abweichendes zwingend geregelt ist,
b) soweit für Sie als Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft Bestimmungen des Rechts Ihres Staates nicht günstiger sind.

10.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen, falls Sie keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt bei einem ausländischen Gerichtsstand nach Maßgabe von 10.1 auch für Art und Höhe etwaiger Ansprüche.

10.3. Für unsere Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz in 93049 Regensburg maßgebend.



10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Reisebedingungen Ziffer 3–10 gelten sinngemäß auch für die Reisen unserer tschechischen Partner Ahoj-Tours, die aber eigenverantwortliche Veranstalter sind. Sie bestätigen Ihnen die von uns weitergeleitete Reiseanmeldung direkt und nehmen das Inkasso selbst vor.

Zusatz

Sehr geehrte Gäste,

soweit BMB Angebote nur vermittelt, werden nachfolgende Bestimmungen Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit Ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages.

1. Vertragsabschluß, anzuwendendes Recht
Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen BMB und dem Reisekunden der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Die Rechte und Pflichten von BMB und dem Reisekunden ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarun-gen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB.

2. Auskünfte, Reiseunterlagen
2.1. Wir, wie auch der Reisekunde selbst, sind verpflichtet, die ihm von uns ausgehändigten Buchungsbestätigungen und sonstige Reiseunterlagen des vermittelten Unternehmens auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und mit unse-rem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisekunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Ab-weichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten.
2.2. Bei der Erteilung von Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und korrekte Weitergabe an den Reisekunden. Nicht aber für die Richtigkeit der Information selbst.

3. Haftung
3.1. Unsere vertragliche Haftung als BMB für jedwede Schäden des Reisekunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Reisekunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind.
3.2. Wir haften als BMB nicht für die ordnungsgemä-ße Leistungserbringung der vermittelten Leistungen selbst. Insbes. bei der Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise i.S. d. §§ 651 a ff. BGB) sind Vertragspartner ausschließlich die jeweiligen Firmen, welche die touristische Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn nach den Umständen der Buchung der Anschein begründet ist, dass wir solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringen (§ 651 a Abs. 2 BGB).
3.3 Kommt der Reisekunde seiner Verpflichtung, uns bzgl. der Reiseunterlagen von etwaigen fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten, schuldhaft nicht nach, so ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB). War der Fehler für uns trotz pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennbar, entfällt unsere Haftung ganz.

4. Inkasso, Zahlungen
4.1. Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Zahlungsbestimmungen der vermit-telten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten.
4.2. Soweit sichergestellt ist, dass dies gegen Aushändigung der vollständ. Reiseunterlagen bzw. - bei Pauschalreisen - unter Berücksichtigung von § 651 k BGB geschieht, sind wir berechtigt, den Preis der vermittelten Leistungen gegenüber dem vermittelten Unternehmen unter Beachtung der rechtl. Bestimmungen über die Vorauszahlungspflicht des Reisekunden zu verauslagen.
4.3. Wir können vom Reisekunden den Ersatz dieser verauslagten Zahlungen als Aufwendungs-ersatz aus dem Vermittlungsvertrag verlangen. Diesem Anspruch können Ansprüche des Kunden auf Grund mangelhafter Erbringung der vertraglichen Leistungen durch das vermittelte Reiseun-ternehmen oder entsprechende Schadensersatzansprüche nicht entgegengehalten werden, so weit für die Entstehung der Ansprüche nicht eine Pflichtverletzung unsererseits ursächlich ist.

5. Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand
5. 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung von BMB hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen BMB begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
5.2. Ansprüche des Kunden gegenüber BMB, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen BMB begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
5.3. Schweben zwischen dem Kunden und BMB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BMB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
5.4. Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von BMB, soweit der Reisekunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.

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für

Reisevermittlung

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Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2009
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